Abbiegeassistent für LKW/KOM
Im Zuge der European General Safety Regulation (GSR) ab 2022 (Homologation) und 2024 (Erstzulassung) verpflichtendes System für LKW- und KOM-Fahrzeuge.
Abbiegeunfälle mit Kollisionen zwischen rechtsabbiegenden Güterkraftfahrzeugen und Fahrrädern haben in der Regel schwerwiegende Folgen für den ungeschützten Verkehrsteilnehmer. In der Vergangenheit wurde durch eine steigende Anzahl von Spiegeln das individuelle Sichtfeld des Lkw-Fahrers vergrößert und die Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer durch den Seitenunterfahrschutz verbessert. Da Abbiegeunfälle trotz der Vielzahl an Spiegeln auch heute noch geschehen, gleichzeitig aber Fahrerassistenzsysteme Einzug in viele Fahrzeugklassen gehalten haben, liegt es nahe, derartige Systeme für die Verhinderung von Abbiegeunfällen zu nutzen.
Der sog. Abbiegeassistent soll derartige Unfallszenarien verhindern oder deren Folgen mildern. Vorschrift ist hier eine Warneinrichtung, welche den toten Winkel des Fahrers beim Rechtsabbiegen überwacht und bei möglichen (ungeschützten) Verkehrsteilnehmern, wie bspw. Radfahrern, warnt. Die technische Umsetzung ist wie bei allen durch die GSR vorgeschriebenen Systeme den jeweiligen Fahzreugherstellern überlassen, meist wird der Abbiegeassistent jedoch durch Radarsensorik unterstützt.
Quelle: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-f/2015-2014/f104.html