Fahrzeugsystemlexikon

ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis


Beschreibung

Der Begriff „Allgemeine Betriebserlaubnis“ wird heute in der Regel für die so genannte Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile verwendet. Hauptsächlich früher wurde auch für einen Fahrzeugtyp eine Allgemeine Betriebserlaubnis (für Typen) dem Fahrzeughersteller nach amtlicher Prüfung für seine serienmäßig hergestellten Fahrzeuge erteilt (Geltungsbereich Deutschland, für Europaweite Zulassung gilt heute die sog. EG-BE).

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil wie z.B. spezielle Räder, Federsätze, Sportauspuffanlagen usw. erteilt. Sofern die Anbauanweisungen der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beachtet werden, bleibt meist beim Anbau an ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erhalten. Es ist dennoch möglich, dass die ordnungsgemäße Änderung (sog. Änderungsabnahme) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur bestätigt werden muss. Dies geht aus der jeweiligen Betriebserlaubnis für die entspr. Fahrzeugteile hervor. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder ggf. die Änderungsabnahme sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei einer Verkehrskontrolle der Polizei auf Verlangen vorlegen zu können.

Quelle: http://www.autobild.de/lexikon/abe-221245.html

Für weiterführende Informationen siehe auch StVZO §19, §20, §21, §22